Karl-Heinz Bley

Landesregierung fördert kommunale Investitionen im Schulbereich jetzt mit flexiblerer Regelung

Garrel. (fs) Der CDU Landtagsabgeordnete Karl-Heinz Bley MdL freut sich darüber, dass es gelungen ist, das Niedersächsische Kommunalinvestitionsfördergesetz fortzuschreiben, so dass auch allgemeine Sanierungsarbeiten gefördert werden. Bislang sind nur energetische Maßnahmen gefördert worden, die von großen Gesamtsanierungen aber häufig nur einen kleinen Teil ausmachen. Im Rahmen des neuen KIP 2 Programmes werden nun auch die allgemeinen Sanierungsarbeiten gefördert. „Diese Flexibilisierung soll den notwendigen Schulsanierungen auch in unsrer Region weiteren Rückenwind und einen finanziellen Anschub geben“ so Karl-Heinz Bley.

Der Bund stellt für die Schulsanierungen in Niedersachsen insgesamt 289 Mio. € zur Verfügung, die vom Land an die Kommunen verteilt werden. Das sogenannte „KIP 1“ Programm ist nun im Rahmen des „KIP 2“ Programmes bis 2020 verlängert worden. Durch eine Grundgesetzänderung in 2017 ist es dem Bund ermöglicht worden die Kommunen im Bereich der Bildungsinfrastruktur zu fördern.

Die Antragstellung der Kommunen läuft über eine App mit digitaler Signatur um bürokratischen Aufwand zu minimieren. Die Kommunen müssen die Verplanung ihrer Fördermittel bis zum 31.12.2018 vornehmen und dem federführenden Innenministerium mitteilen, ansonsten werden die nicht abgerufenen Mittel in 2019 umverteilt. „Ich empfehle den Kommunen, rechtzeitig ihre Anträge zu stellen“, so Bley abschließend.