Landtag
Der CDU-Gesetzentwurf sieht unter anderem Ausnahmeregelungen bei der Vergabe von Verkehrsleistungen vor, die ausdrücklich von den angehörten Verbänden begrüßt wurden, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen hier zu einschneidend seien. Der Gesetzentwurf soll zudem erst ab einem Auftragswert von 20.000 Euro Anwendung finden. Während die Abgabe von Tariftreueerklärungen weiterhin Bestandteil des Gesetzes ist, wird auf die Vorgabe eines Mindestlohns verzichtet, da dies inzwischen bundesrechtlich geregelt sei, erklärt Bley. Darüber hinaus fordert der der CDU-Entwurf verpflichtende Kontrollen, während sich im rot-grünen Gesetz lediglich eine Kann-Regelung findet. Bley: „Ein Gesetz kann nur so gut sein, wie seine
Kontrollen.“
Auch auf übertriebene und umständliche Nachweispflichten verzichte der CDU-Gesetzentwurf. „Wir haben ein effizientes Vergabegesetz vorgelegt, das dem notwendigen rechtlichen Rahmen und den Interessen der Wirtschaft gerecht wird. So sorgen wir dafür, dass Niedersachsens Mittelstand auch in Zukunft stark bleiben kann.“ Bley forderte Rot-Grün erneut auf, ihren „mittelstandsfeindlichen Kurs“ zu verlassen.
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