Karl-Heinz Bley MdL
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Neuigkeiten
22.10.2014, 14:32 Uhr
Landtagssitzung zum Tariftreue- und Vergabegesetz
MdL Bley fordert Änderung des Gesetzes
Nach seiner Rede zum Tariftreue und Vergabegesetz hat MdL Karl-Heinz Bley an Wirtschaftsminister Olaf Lies einen Ordner mit den erforderlichen Unterlagen für ein Angebot durch einen Unternehmer übergeben.
Das vorhandene Gesetz ist ein "Bürokratiemonster" und muss
dringend geändert werden. Das kürzlich gesprochene EuGH-
Urteil gibt weiteren Anlass das vorhandene Gesetz dringend zu ändern.
Zur Zeit haben wir wegen der Mindestlohnregelung eine Diskriminierung der inländischen Betriebe

Hannover -

Redebeitrag zum Gesetzentwurf der FDP Fraktion

Niedersächsisches Landesvergabegesetz

23. Oktober 2014

  

Sehr geehrter Herr Präsident/ Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

das Landesvergabegesetz hat uns in der Vergangenheit bereits mehrfach beschäftigt.

2008 hatte das Landesvergabegesetz mit seinen Änderungen in 2012 9 Paragraphen auf 3 Blatt Papier Platz.
Das Rot/Grüne Landesvergabegesetz vom 31. Oktober 2013 umfasst einige Seiten mehr und hat genau doppelt so viele Paragraphen, nämlich 18.

Das „Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ , auch „Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz“ genannt ist am 01.01.2014 in Kraft getreten, hat aber die EU Tauglichkeit kein Jahr überstanden.

 Am 18. September diesen Jahres fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, wonach deutsche Mindestlöhne nicht auf Subunternehmer angewendet werden dürfen.

Nicht nur für NRW, sondern auch für die Niedersächsische Landesregierung und ROT/GRÜN eine Ohrfeige.

Aber ROT/GRÜN hatte ja unsere Warnungen und die Aussagen des GBD bei den Beratungen nicht hören wollen.

 Die CDU Fraktion hat im September dieses Jahres einen Entschließungsantrag zur Evaluierung des bestehenden Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz vorgelegt.

Die von der Landesregierung initiierte Datenerhebung zur Evaluierung ist ungeeignet.

 

Die öffentlichen Auftraggeber kritisieren diese als überzogen, untauglich, zu umfangreich und zu teuer, also ein Bürokratiemonster, das nicht zielführend ist. 

Die Unternehmer als Auftragnehmer sollen 2015 damit belastet werden.

  

Meine Damen und Herren,

ROT/GRÜN sollte das vorhandene Gesetz zügig außer Kraft setzen und sich mit dem Antrag der FDP Fraktion beschäftigen oder aber eigene Vorschläge einbringen.

Ich befürchte nach den EUGH Urteil mit erlaubter, festgestellter Inlandsdiskriminierung eine Klageflut.

 Deutsche Unternehmer werden verstärkt Subunternehmer aus Polen und anderen Ländern heranziehen, die nicht an den Mindestlohn gebunden sind.

 

Meine Damen und Herren

Lassen Sie mich dazu ein paar Auszüge aus dem bestehenden Landesvergabegesetz nennen.

  • Beim MW ist eine Servicestelle eingerichtet worden, die über das Gesetz sowie über Tarif- und Mindestlohnentgeltregelungen informiert,
  • Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro brutto je Stunde zahlen.

Eine Kommission überprüft das jährlich bis zum 31. August beginnend im Jahr 2014.

 ·         Die Kommission schlägt gegebenenfalls ein angepasstes Mindestentgelt vor.

·         Die Kommission unterstützt und berät die Servicestelle in Sachen Mindestlohn.

·         Die Landesregierung kann das Mindestlohnentgelt durch eine Verordnung neu festlegen.

 

Meine Damen und Herren,

allein das Thema Tariftreue und Mindestentgelt umfasst beim bestehenden Gesetz gleich mehrere Seiten.

 Eine weitere Klageflut könnte es geben, wenn die Landesregierung bei den ILO Kernarbeitsnormen, die Sozial- und Umweltkriterien zur Bedingung macht.

 Die Unternehmer trauen sich kaum mehr Angebote abzugeben.

Die Kontrollen für die Auftraggeber sind nicht leistbar.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

sehr geehrter Herr Minister Lies,

schauen Sie sich die Aussage der Unternehmensbertaung INFORA zum EuGH Urteil doch an.

Mindestlohnanforderungen benachteiligen unsere Unternehmen gegenüber anderen Ländern.

 Sorgen Sie dafür, dass es keine Inlandsdiskriminierung geben wird.

Dazu fordern Sie auch die Mehrheitsfraktionen auf, hier ihren Beitrag zu leisten.

 
Liebe Minister Olaf Lies,

Sie kennen die neuesten Wirtschaftsentwicklungszahlen.

Reden Sie nicht nur bei Veranstaltungen, dass wir gemeinsam für Infrastruktur, Mittelstand und Handwerk was tun müssen, sondern handeln Sie auch.

 

Liebe Landtagskolleginnen und Kollegen,

einige Bemerkungen noch zum Gesetzentwurf.

Der Vorschlag der FDP, Aufträge aus dem Bereich Verkehr vom Vergabegesetz wieder auszuschließen, ist gut und findet unsere Zustimmung.

Bei den anzuwendenden unteren Wertgrenzen, bei der beschränkten und freihändigen Vergabe, müssen wir die Erfahrungen des laufenden Jahres nutzen, dazu werden wir im Ausschuss und bei den Beratungen unsere Vorschläge einbringen.

Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, der Nachunternehmereinsatz, die Kontrollen und die erforderlichen Sanktionen scheinen recht gut dargestellt zu sein.

Auch eine Regelung zur Präqualifikation ist vorhanden.

Ob bei der Wertung unangemessener niedrigerer Angebote, die Zahl 15 % anstatt 10 % angesetzt werden muss, werden wir beraten.

 

Meine Damen und Herren,

begrüßen kann ich, dass die sachfremden Kriterien, wie

-        die ILO Kernarbeitsnorm

-        Sozial- und Umweltkriterien

-        der Mindestlohn im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten sind.

Auf Bundesebene wird die neue Mindestlohnregelung ab dem 1. Januar 2015 ohnehin greifen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.